SCHLIMM 

STEUERBERATUNGS­GESELL­SCHAFT MBH



Gebühren

 


Die Gebührenhöhe für die wesentlichen Kerntätigkeiten der Steuerberatung ist in der Steuer­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ordnung (StBVV) geregelt, die je nach Gegenstand und Wert der Tätigkeit einen Gebührenrahmen vorgibt. Innerhalb des Gebührenrahmens richtet sich die konkrete Gebührenhöhe nach dem Umfang der Tätigkeit. Abgerech- net wird daher im Einzelfall immer nur das, was tagsächlich Gegenstand des jeweils erteilten Auftrages ist.

Das folgende Beispiel verdeutlicht die Gebührenberechnung für die Erstellung einer einfachen Einkommensteuererklärung:

Ehepaar, 2 Kinder, ein Ehegatte ist Arbeitnehmer und hat ein Jahresbruttogehalt von 30.000,- € mit Werbungskosten in Höhe von 3.000,- €, Zinseinkünfte sind durch Freistellungsaufträge abgedeckt:
 

Einkommensteuererklärung
gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV
Gegenstandswert: 27.000,- €
Gebührensatz 1/10
         79,60 €

Ermittlung der Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit
gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 StBVV
Gegenstandswert: 27.000,- €
Gebührensatz 1/20
         39,80 €

SUMME
    ========
        119,40 €


Hinzu kommen Auslagen und die jeweilige Umsatzsteuer (zur Zeit 19% USt). Die konkrete Gebührenberechnung im Einzelfall ist nach § 11 StBVV abhängig von der Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber sowie dem Umfang und der Schwierigkeiten der Tätigkeit.

Für eine Vielzahl von Beratungsleistungen bieten wir den Abschluss von Pauschal- oder Stundenhonorarvereinbarungen an, durch die der Kostenaufwand für Sie kalkulierbar und die Gebührenabrechnung transparent wird.